Waisenrente: Anspruch, Höhe und Beantragung

Waisenrente: Anspruch, Höhe und Beantragung

6 min Lesezeit  |  Aktualisiert am: 30. August 2024

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Waisenrente sichert Kinder finanziell ab, die ein oder beide Elternteile verloren haben. Die Halbwaisenrente beträgt 10 % der Rente des Verstorbenen, die Vollwaisenrente 20 %.
  • Anspruch auf Waisenrente besteht bei Erfüllung bestimmter Bedingungen, wie der Mindestversicherungszeit des Verstorbenen. Unter bestimmten Umständen kann die Rente bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden.
  • Der Antrag auf Waisenrente muss aktiv gestellt werden und ist steuerpflichtig. Sie kann andere Sozialleistungen beeinflussen und wird in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert.

Die Waisenrente steht Kindern zu, die einen Elternteil verlieren. Die Höhe und Anspruchsvoraussetzungen variieren.

Unser Leitfaden erklärt dir, wie du die Waisenrente beantragen kannst, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und was finanziell auf dich zukommt.

Waisenrente: Definition und Arten

Die Waisenrente ist eine soziale Absicherung, die Kindern und Jugendlichen gewährt wird, wenn sie einen oder beide Elternteile verlieren.

Es gibt zwei Arten von Waisenrenten: die Halbwaisenrente und die Vollwaisenrente. Die Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein Elternteil lebt, während die Vollwaisenrente gezahlt wird, wenn beide Elternteile verstorben sind.

Die Höhe der Waisenrente richtet sich nach den Rentenanwartschaften des verstorbenen Elternteils.

Die Halbwaisenrente basiert auf 10 % des monatlichen Rentenanspruchs des verstorbenen Elternteils oder der Erwerbsminderungsrente.

Die Vollwaisenrente hingegen berechnet sich aus 20 % des monatlichen Rentenanspruchs des höher versicherten Elternteils.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Waisenrente

Nicht alle Kinder haben Anspruch auf Waisenrente. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Eine der Hauptvoraussetzungen ist, dass der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat.

Außerdem muss das Kind im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben oder überwiegend von ihm unterhalten worden sein.

Interessanterweise kann die Waisenrente auch über die Volljährigkeit hinaus fortgezahlt werden. Dies ist der Fall, wenn das Kind:

  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet,
  • einen Freiwilligendienst leistet,
  • aufgrund einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen kann,
  • sich in einer Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Beginn einer Ausbildung befindet.

Ausnahmen von der Mindestversicherungszeit

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel der Mindestversicherungszeit.

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, die zum Tod führen, ist die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren für den Anspruch auf Waisenrente nicht erforderlich.

In solchen Fällen wird die Waisenrente von den Unfallversicherungsträgern gezahlt.

Auch bei einem unvermuteten Unfalltod des Elternteils besteht ein Rentenanspruch, unabhängig von der Dauer der Ehe des Verstorbenen.

Antragstellung für die Waisenrente

Die Waisenrente wird nicht automatisch gewährt. Sie muss aktiv durch den Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vormund beantragt werden.

Für die Antragstellung gibt es spezielle Formulare, die ausgefüllt und unterschrieben werden müssen, wie zum Beispiel:

  • den „Antrag auf Hinterbliebenenrente (R0500)“,
  • die „Anlage zum Antrag auf Halbwaisenrente / Vollwaisenrente (R0610)“,
  • bei Zahlungsunterbrechungen den „Antrag auf Weiterzahlung / erneute Zahlung der Waisenrente für eine über 18 Jahre alte Waise (R0615)“.

Diese Antragsformulare können entweder per Post oder persönlich in einer der örtlichen Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger eingereicht werden.

Für die Weitergewährung der Waisenrente nach Erreichen der Volljährigkeit ist ein gesonderter Antrag erforderlich, für den der Rentenversicherungsträger entsprechende Nachweise verlangt.

Antragsformulare und zuständige Behörden

Die Waisenrente kann bei der Deutschen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung des Verstorbenen beantragt werden.

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Formularen gibt es weitere, die für die Anmeldung zur Krankenversicherung der Rentner erforderlich sind, wie das „Ergänzungsblatt zur Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (R0811)“ und das „Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung (R0815)“.

Dauer und Höhe der Waisenrente

Die Waisenrente wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Frist zu verlängern.

So kann die Waisenrente unter bestimmten Umständen bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden.

Die Höhe der Waisenrente setzt sich aus einem Grundbetrag und persönlichen Zuschlägen zusammen.

Bei der Berechnung der Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die Halbwaisenrente 10 % und die Vollwaisenrente 20 % der Rente, die der verstorbene Elternteil bezogen hat oder hätte beziehen können.

Im Falle einer Unfallversicherung erhöht sich die Vollwaisenrente auf 30 % des Jahresarbeitsverdienstes des verstorbenen Elternteils.

Altersgrenzen und Verlängerungsmöglichkeiten

Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem das Kind 18 Jahre alt wird.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine Verlängerung der Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus ist möglich, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr absolviert.

Darüber hinaus wird die Waisenrente auch während Übergangszeiten, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegen und bis zu vier Kalendermonate andauern können, gezahlt.

Die Waisenrente kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bezogen werden – dies ist die maximale Bezugsdauer.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Waisenrentenberechtigte verpflichtet sind, Änderungen in ihren Lebensumständen, die den Anspruch auf die Rente beeinflussen könnten, dem Rentenversicherungsträger zu melden.

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es Sonderregelungen für den Bezug der Waisenrente, wenn z. B. eine Ausbildung pandemiebedingt nicht angetreten oder die Übergangszeit über die regulären vier Monate hinausgeht.

Krankenversicherung und Waisenrente

Als Bezieher einer Waisenrente bist du in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versicherungspflichtig, was auch die gesetzliche Rentenversicherung betrifft.

Es gibt jedoch einige Aspekte zu beachten. Beispielsweise sind Waisenrentenbezieher, die eine Schule besuchen oder studieren und nicht älter als 25 Jahre alt sind, beitragsfrei versichert.

Dies beinhaltet die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen die beitragsfreie Krankenversicherung endet. Dies ist der Fall nach:

  • Abschluss einer beruflichen Ausbildung,
  • einem Freiwilligenjahr,
  • dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses,
  • dem Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit.

In diesen Fällen haben Waisenrentenbezieher die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Waisenrentenbezieher, die nicht mehr familienversichert sind, müssen eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Waisenrente und weitere Sozialleistungen

Neben der Krankenversicherung kann die Waisenrente auch Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben.

So wird die Halbwaisenrente beispielsweise auf das BAföG angerechnet, was bedeutet, dass die Höhe des BAföG-Bedarfs durch die Halbwaisenrente reduziert werden kann.

Ebenso wird die Halbwaisenrente auf Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft angerechnet.

Darüber hinaus wird die Halbwaisenrente als sonstiges Einkommen auf den Bürgergeld-Bedarf angerechnet, wodurch sich die Höhe der Bürgergeld-Zahlung verringert.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass seit dem 1. Juli 2015 die Einkommensanrechnung auf die Waisen- und Halbwaisenrente vollständig aufgehoben wurde.

Diese Maßnahme wirkte sich positiv auf die finanzielle Unterstützung aus.

Steuerliche Aspekte der Waisenrente

Es ist wichtig zu wissen, dass die Waisenrente steuerpflichtig ist. Der steuerpflichtige Anteil wird dem Kind zugerechnet und erhöht nicht das Einkommen des überlebenden Elternteils.

In der Regel müssen Kinder mit Waisenrente jedoch keine Steuererklärung abgeben, da sie meist unter dem Grundfreibetrag bleiben. Der Grundfreibetrag in Deutschland liegt für das Steuerjahr 2023 bei 10.908 Euro.

Trotzdem gibt es Situationen, in denen eine Steuererklärung erforderlich ist.

Dies ist der Fall, wenn das Jahreseinkommen inklusive Rente nach Abzug des individuellen Rentenfreibetrags den Grundfreibetrag übersteigt.

In diesem Fall muss eine Steuererklärung abgegeben werden, wobei die Waisenrente in der Anlage R der Erklärung anzugeben ist.

Die Steuerlast für Bezieher von Waisenrenten kann jedoch durch die Geltendmachung von Werbungskosten und Sonderausgaben gemindert werden.

Besondere Situationen: Heirat und Zweitausbildung

Es gibt bestimmte Lebensereignisse, die den Anspruch auf Waisenrente beeinflussen können.

Ein solches Ereignis ist die Heirat. Interessanterweise ändert eine Heirat nicht den Status als Halbwaise und hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf Halbwaisenrente, solange alle sonstigen Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Auch die Aufnahme einer Zweitausbildung kann den Anspruch auf Waisenrente beeinflussen. Der Anspruch bleibt jedoch bestehen, wenn:

  • die Zweitausbildung im inhaltlichen Zusammenhang mit der ersten Ausbildung steht,
  • sie vor dem 27. Lebensjahr begonnen wird,
  • die Voraussetzungen nach § 67 SGB VII erfüllt sind.

Darüber hinaus kann die Waisenrente auch nach Abschluss einer Erstausbildung für eine anschließende Schulausbildung weiterbezogen werden, vorausgesetzt, das 27. Lebensjahr ist noch nicht vollendet und die Ausbildung umfasst mindestens 20 Stunden pro Woche.

Zusammenfassung

Die Waisenrente ist ein wichtiges Sicherheitsnetz für Kinder und Jugendliche, die einen oder beide Elternteile verlieren.

Obwohl es einige Voraussetzungen und Regeln gibt, die erfüllt sein müssen, bietet sie eine wichtige finanzielle Unterstützung in einer schwierigen Zeit.

Das Bewusstsein für die Waisenrente und ein Verständnis ihrer Funktionsweise können dazu beitragen, den Übergang in ein Leben ohne Elternteil zu erleichtern.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange haben Kinder Anspruch auf Waisenrente?

Kinder haben Anspruch auf Waisenrente bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres. In einigen Fällen jedoch kann sie bis zum 27.

Lebensjahr gezahlt werden, wenn sie eine Berufsausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst absolvieren.

Wie hoch ist die Halbwaisenrente 2023?

Die Höhe der Halbwaisenrente für das Jahr 2023 beträgt 10 % der Versichertenrente, die der Verstorbene hätte beanspruchen können oder bereits bezogen hat.

Es gibt also keinen festen Betrag, sondern es hängt von den individuellen Umständen ab.

Wie hoch ist die gesetzliche Waisenrente?

Die Höhe der gesetzlichen Waisenrente beträgt in der Regel 20 % der Altersrente des verstorbenen Elternteils.

Wenn bereits eine Altersrente bezogen wurde, beginnt die Auszahlung frühestens im Folgemonat.

Wer hat Anspruch auf eine Waisenrente?

Kinder können Anspruch auf Waisenrente haben, darunter leibliche, adoptierte, Stief- und Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.

Eine Wartezeit von mindestens 5 Jahren muss erfüllt sein.