Rente und Steuern: Dein aktueller Ratgeber zur Besteuerung deiner Altersbezüge

Rente und Steuern: Dein aktueller Ratgeber zur Besteuerung deiner Altersbezüge

7 min Lesezeit  |  Aktualisiert am: 30. August 2024

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rentenbesteuerung in Deutschland erfolgt nachgelagert, wobei seit 2005 eine Übergangszeit bis 2040 besteht, in der Neurentner ihre Rente zunehmend vollständig versteuern müssen.
  • du musst eine Steuererklärung einreichen, wenn deine Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten; dazu wird das Formular Anlage R benötigt. Achte darauf, Fristen einzuhalten, um Sanktionen zu vermeiden.
  • Es gibt diverse Möglichkeiten, als Rentner Steuern zu sparen, darunter der Werbungskostenabzug, die Absetzung von Krankenversicherungsbeiträgen und die Inanspruchnahme von Pauschalbeträgen für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen und Behinderungen.

Was bedeutet die Besteuerung deiner Rente im Jahr 2024 für dein Einkommen?

In diesem Artikel erklären wir dir, welche Teile deiner Altersrente steuerpflichtig sind, wie du den Grundfreibetrag nutzen kannst, und welche Strategien dir zur Verfügung stehen, um Steuern zu sparen.

Finde heraus, welche Schritte für die Steuererklärung als Rentner wichtig sind und wie du Fristen und Freibeträge optimal nutzen kannst, um das Beste aus deiner Rente herauszuholen.

Grundlagen der Rentenbesteuerung

Die Rentenbesteuerung in Deutschland basiert auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.

Das bedeutet, dass Renten im Alter besteuert werden, während du Beiträge zur Rentenversicherung während deines Berufslebens steuerlich absetzen kannst.

Seit 2005 erfolgt die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung in einer 35-jährigen Übergangszeit, die alle Rentenarten wie Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten umfasst.

Mit der nachgelagerten Besteuerung kannst du während deines Berufslebens deine Steuerlast mindern und im Alter, bei oft niedrigerem Einkommen, Renteneinkünfte versteuern.

Dieses Modell sorgt dafür, dass die steuerliche Belastung gleichmäßiger zwischen den Erwerbsjahren und den Rentenjahren verteilt wird.

Der steuerpflichtige Rentenanteil

Ein zentraler Aspekt der Rentenbesteuerung ist der steuerpflichtige Rentenanteil. Dieser hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

So beträgt der steuerpflichtige Anteil für Rentner aus dem Jahr 2004 beispielsweise 50 %, während er für Rentner aus dem Jahr 2023 82,5 % beträgt.

Seit 2005 erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner jährlich um zunächst zwei Prozentpunkte und ab 2020 nur noch um einen Prozentpunkt, bis im Jahr 2040 neu beginnende Renten vollständig versteuert werden müssen.

Es ist wichtig, dass du beachtest, dass Rentenanpassungen zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Rentenanteils führen, da der einmal festgelegte Rentenfreibetrag unverändert bleibt. Achte also bei jeder Rentenerhöhung auf deine Steuerbelastung.

Freibeträge für Rentner

Neben dem steuerpflichtigen Rentenanteil spielen auch die Freibeträge für Rentner eine entscheidende Rolle in der Rentenbesteuerung.

Der Rentenfreibetrag wird einmalig anhand deiner ersten vollen Jahresbruttorente festgelegt und bleibt grundsätzlich unverändert, auch bei zukünftigen Rentenerhöhungen.

Viele Rentner, insbesondere jene mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Kinderberücksichtigungszeiten, profitieren von diesem Freibetrag.

Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2024 voraussichtlich 11.604 Euro für Ledige und verdoppelt sich für Verheiratete.

Es ist jedoch zu beachten, dass der steuerfreie Teil der Rente für Neurentner bis 2040 zunehmend kleiner wird, sodass Neurentner ab diesem Zeitpunkt ihre Rente vollständig versteuern müssen.

Steuererklärung: Pflicht oder Kür für Rentner?

Eine häufige Frage im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung ist, ob du als Rentner eine Steuererklärung abgeben musst.

Grundsätzlich musst du in Deutschland eine Steuererklärung einreichen, wenn deine Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten.

Dieser beträgt für Ledige im Jahr 2024 11.604 Euro. Wenn der steuerpflichtige Teil deiner Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt, besteht ebenfalls eine Erklärungspflicht.

Bei sehr geringen Einkünften kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, die dich für drei Jahre von der Abgabepflicht einer Steuererklärung befreit.

Zudem übermittelt die Deutsche Rentenversicherung die relevanten Rentendaten automatisch an das Finanzamt, das dann prüfen kann, ob eine Steuererklärung erforderlich ist.

Anlage R – Das Formular für Renteneinkünfte

Zur Abgabe deiner Steuererklärung benötigst du das Formular Anlage R. Dieses Formular dient dazu, deine Renteneinkünfte in der Steuererklärung anzugeben, einschließlich:

  • gesetzlicher Renten
  • privater Renten
  • ausländischer Renten
  • Versorgungsleistungen
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Berufsunfähigkeitsrenten und ähnlicher Einkünfte

In der Anlage R gibst du die Art der Rente, den ausgezahlten Betrag und den Rentenbeginn an, um festzulegen, welcher Teil der Rente steuerfrei und welcher steuerpflichtig ist.

Wenn du verheiratet bist, muss jeder Ehepartner die Anlage R individuell ausfüllen und einreichen.

Fristen und Tipps zur Abgabe

Die Abgabe der Steuererklärung ist an Fristen gebunden, die du unbedingt einhalten solltest.

Die Steuererklärung für das Jahr 2023 muss bis spätestens 2. September 2024 beim Finanzamt eingereicht werden.

Wenn du von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützt wirst, verlängert sich die Frist bis zum 2. Juni 2025.

Bei verspäteter Abgabe können Verspätungszuschläge, Zwangsgelder und Schätzungen durch das Finanzamt vorgenommen werden.

Daher ist es wichtig, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben oder eine Fristverlängerung zu beantragen.

Möglichkeiten zum Steuern sparen im Rentenalter

Auch im Rentenalter gibt es verschiedene Möglichkeiten, Steuern zu sparen. du kannst beispielsweise:

  • Werbungskosten wie Steuerberatungskosten, Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren absetzen
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen
  • Kirchensteuer und Spenden als Sonderausgaben absetzen

Darüber hinaus können nicht von der Krankenkasse übernommene Krankheitskosten und Medikamente als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sein.

Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung kannst du ohne Einzelnachweise geltend machen.

Absetzbare Kosten erkennen und nutzen

Es lohnt sich, deine Werbungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen, entweder durch Pauschbeträge oder durch den Nachweis höherer tatsächlicher Ausgaben.

Beiträge zu verschiedenen Versicherungen, wie private Krankenversicherung, Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung, kannst du als Sonderausgaben absetzen.

Zudem kannst du haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Steuererklärung angeben, die bis zu festgelegten Höchstgrenzen zu einer Steuerermäßigung führen.

Altersentlastungsbetrag und seine Vorteile

Eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen, bietet der Altersentlastungsbetrag.

Dieser kann für bestimmte Einkünfte in Anspruch genommen werden, wenn du das 64. Lebensjahr vollendet hast.

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags wird anhand eines Prozentsatzes der jeweiligen Einkünfte und eines Höchstbetrags bestimmt, der vom Jahr nach Vollendung des 64. Lebensjahres abhängig ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass du den Altersentlastungsbetrag für Renten oder Versorgungsbezüge nicht beanspruchen kannst und er an die Person gebunden ist.

Besonderheiten bei der Rentenbesteuerung

Neben den allgemeinen Aspekten der Rentenbesteuerung gibt es auch einige Besonderheiten, die du kennen solltest.

Eine dieser Besonderheiten ist, dass der Rentenfreibetrag angepasst wird, wenn die Rente zeitweilig als Teilrente bezogen oder wegen Einkommensanrechnung gekürzt wird.

Zudem bietet die Deutsche Rentenversicherung für Rentner, die die Beitragsbemessungsgrenze vor 2005 in mindestens zehn Jahren überschritten haben, eine Bescheinigung für die Anwendung einer Öffnungsklausel bei der Besteuerung an.

Besteuerung bei Wohnsitzwechsel ins Ausland

Eine besondere Situation bei der Rentenbesteuerung ergibt sich, wenn du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst.

In diesem Fall verlierst du den Anspruch auf den in Deutschland geltenden steuerfreien Grundfreibetrag und musst den steuerpflichtigen Teil deiner Rente ab dem ersten Euro versteuern.

Es besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen, um den deutschen Grundfreibetrag zu erhalten.

Das Finanzamt Neubrandenburg ist zuständig für die Veranlagung von deutschen Rentenempfängern im Ausland und bietet spezielle Formulare und Informationen für die Steuererklärung von Auslandsrentnern an.

Es regelt auch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Umgang mit Rentenanpassungen

Eine weitere Besonderheit bei der Rentenbesteuerung sind Rentenanpassungen.

Zu Beginn deiner Rente wird der Rentenfreibetrag individuell festgelegt. Dieser Betrag bleibt auch bei Rentenanpassungen unverändert, sodass Rentenerhöhungen ab dem dritten Jahr nach Rentenbeginn voll steuerpflichtig werden.

Künftige Rentenanpassungen sind nach Festlegung des Rentenfreibetrags in voller Höhe steuerpflichtig. du solltest daher jede Rentenerhöhung im Blick behalten und deine steuerliche Situation regelmäßig überprüfen.

Rürup- und Riester-Rente in der Steuererklärung

Die Rürup- und Riester-Rente sind spezielle Formen der Altersvorsorge, die staatlich gefördert werden und daher in der Steuererklärung besondere Beachtung finden.

Besteuerung der Riester-Rente

Die Beiträge zur Riester-Rente kannst du in der Ansparphase steuerlich absetzen, während die Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert werden.

Riester-Rente wird in der Steuererklärung als Sonderausgabe abgesetzt, wobei die Zulagen bei der Berechnung der absetzbaren Summe berücksichtigt werden.

Bei der Riester-Rente sind jährlich bis zu 2.100 Euro inklusive staatlicher Zulagen von der Steuer absetzbar.

Rürup-Rente und ihre steuerlichen Besonderheiten

Die Rürup-Rente bietet für Selbstständige und Freiberufler eine attraktive Möglichkeit zur Altersvorsorge. Einzahlungen in die Rürup-Rente sind bis zu einem Betrag von 27.566 Euro pro Jahr und Person steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.

Der steuerlich absetzbare Anteil liegt im Jahr 2024 bei 94 Prozent der Altersvorsorgeaufwendungen.

Die Rürup-Rente unterliegt einer nachgelagerten Besteuerung. Dabei sind die Beiträge zunächst steuerfrei, während im Rentenalter der steuerpflichtige Anteil der Rentenzahlungen im Jahr 2024 bei 84 % liegt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Rürup-Renten nur von staatlich genehmigten Versicherungsunternehmen angeboten werden können.

Ratgeber: Rentenversicherung und Steuerfragen

Bei Fragen zur Rentenbesteuerung kannst du dich an das Finanzamt, Lohnsteuerhilfevereine oder einen Steuerberater wenden. Diese Stellen bieten individuelle Beratungsangebote, die auf deine Bedürfnisse und Fragen zur Rentenbesteuerung abgestimmt sind.

Deutsche Rentenversicherung als Informationsquelle

Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten zur gesetzlichen Rente automatisch an das Finanzamt und stellt verschiedene Informationsmaterialien bereit, wie die Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht".

Es ist wichtig zu beachten, dass die Deutsche Rentenversicherung keine individuelle Steuerberatung anbietet.

Individuelle Beratungsmöglichkeiten

Neben der Deutschen Rentenversicherung gibt es viele weitere Anlaufstellen für individuelle Beratung zur Rentenbesteuerung.

Steuerberater bieten individuelle Beratungsangebote, die auf deine Bedürfnisse und Fragen zur Rentenbesteuerung abgestimmt sind.

Lohnsteuerhilfevereine unterstützen dich ebenfalls bei der Rentenbesteuerung und helfen dir bei der Erstellung der Steuererklärung.

Zusammenfassung

Die Rentenbesteuerung ist ein komplexes Thema, das gut durchdacht und geplant sein sollte.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, deine Steuerlast im Rentenalter zu optimieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Ein umfassendes Verständnis der steuerlichen Regelungen und die richtige Anwendung dieser Kenntnisse können dazu beitragen, dass du im Ruhestand mehr von deinem Einkommen hast.

Ein praktischer Weg, deine finanzielle Situation im Ruhestand besser zu verstehen, ist die Nutzung eines Tools wie beispielsweise Planaberry. Dieses hilft dir, nicht nur deine gesetzliche Rente und eventuelle Rentenlücken zu berechnen, sondern gibt dir auch einen ungefähren Überblick darüber, wie viel von deinen Einnahmen im Ruhestand netto übrig bleiben.

So kannst du zwischen Brutto- und Nettoansichten wechseln und frühzeitig Anpassungen vornehmen, um deinen Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch darf die Rente sein, damit man keine Steuern zahlen muss?

Ab 2023 darfst du bis zu einem Bruttojahresbetrag von 10.908 Euro erhalten, ohne Steuern zahlen zu müssen. Dieser Betrag erhöht sich für Verheiratete auf 21.816 Euro.

Wie hoch sind die Steuern bei 2000 € Rente?

Bei einer monatlichen Rente von 2000 € beträgt die Steuer- und Abgabenlast über 20 %. Du erhältst somit eine Nettorente von 1577,92 €.