Altersrente einfach erklärt

Altersrente einfach erklärt

6 min Lesezeit  |  Aktualisiert am: 15. Juli 2024

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Altersrente erhältst du ab Jahrgang 1964 im Alter von 67 Jahren
  • Du kannst unter gewissen Bedingungen früher oder später als regulär in Rente gehen
  • Um einen Anspruch zu haben, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen
  • Falls deine zukünftige Rente sehr niedrig sein sollte, bekommst du zusätzlich Grundrente
  • Auch nebenbei Arbeiten ist möglich
  • Die Altersrente bzw. gesetzliche Rente ist zwar sicher, wird im Alter aber nicht reichen um deinen Lebensstandard zu halten nebenbei privat vorsorgen ist deshalb wichtig

Du wolltest schon immer wissen, wann du Anspruch auf die reguläre Altersrente hast?


In diesem Artikel erfährst du, wann du in Rente gehen kannst und welche Optionen der Altersrente es gibt.

Was ist die Altersrente?

Die Altersrente ist in Deutschland, neben der Erwerbsminderungsrente und der Rente für Hinterbliebene, eine der drei Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.


Somit hat sie eine essenzielle Funktion im Sozialstaat und sorgt dafür, dass viele Menschen im Alter nicht mehr arbeiten müssen – zumindest in der Theorie.


Kernelement der Altersrente ist der Generationenvertrag: Die jetzigen Erwerbstätigen finanzieren die Renten der jetzigen Rentner. Durch deine Einzahlungen in die Rentenkasse erwirbst du Rentenansprüche, aus denen sich deine zukünftige Rente ergibt.


Da die Rente, wie eben erläutert, umlagefinanziert ist, steht sie vor dem Problem des demographischen Wandels, also dass alte Menschen immer länger leben und es zu wenige Neugeburten gibt. Momentan kommen auf einen Rentner nur 2,1 Beitragszahler (2021).


1962 kamen auf einen Rentner noch sechs Erwerbstätige. Heute wird die Finanzierung der regulären Altersrente für die Deutsche Rentenversicherung immer schwieriger. Daher ist es wichtig, dass du privat vorsorgst, um deine zukünftige Rentenlücke zu decken.

Voraussetzungen der Altersrente

Um die Altersrente zu erhalten, musst du ein bestimmtes Alter erreicht und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben.


Fast jeder, der gearbeitet oder Kinder erzogen hat, kann die reguläre Altersrente bekommen, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind. Natürlich wird die Rentenversicherung dir nur eine Rente auszahlen, wenn du auch Beiträge eingezahlt hast.


Selbstständige sind beispielsweise nicht verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und sorgen deshalb meist eigenständig vor. Sie werden im Alter auch keine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen.


Da wir Menschen immer älter werden, steigt seit 2012 die Altersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre an. Durch diese Erhöhung soll die Rente weiterhin für die jüngeren Generationen finanzierbar bleiben.

Fünf Jahre Mindestversicherungszeit

Die Mindestversicherungszeit beträgt fünf Jahre und wird auch Wartezeit genannt. Du musst also mindestens fünf Jahre lang versichert sein, bevor du deine Altersrente beziehen kannst.

Bei der Wartezeit wird Folgendes berücksichtigt:

  • Beiträge aus einem Angestelltenverhältnis oder freiwillige Beiträge bei einer Selbstständigkeit
  • Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen du Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezogen hast
  • Freiwillige Beiträge, die du allein eingezahlt hast
  • Die ersten 2,5 bis 3 Lebensjahre deines Kindes als Erziehungszeit
  • Monate der häuslichen Pflege
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Beiträge aus Minijobs, die du zusammen mit deinem Arbeitgeber eingezahlt hast
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Ersatzzeiten: beispielsweise für Monate der politischen Verfolgung in der DDR

Was für dich zutrifft, kannst du in deiner persönlichen Rentenauskunft nachsehen, die du ab deinem 55. Geburtstag alle drei Jahre erhältst.

Die Rentenauskunft ab dem 55. Lebensjahr ersetzt die Renteninformation und enthält neben einem aktuellen Versicherungsverlauf ausführliche Informationen zu den einzelnen Altersrenten, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente.


Wenn du möchtest, kannst du aber auch schon vor deinem 55. Geburtstag eine Rentenauskunft anfordern.


Das Renteneintrittsalter

Für die verschiedenen Geburtenjahrgänge gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter. Du kannst deine Rente aber eventuell auch beantragen, bevor du das erforderliche Renteneintrittsalter erreicht hast.


Gleiches gilt für den Fall, dass du erst später in Rente gehen willst. Das sieht die Deutsche Rentenversicherung besonders gerne.


Falls du früher in Rente gehen möchtest, musst du mit Abschlägen bei der Höhe rechnen. Wann du deinen Rentenantrag am besten stellst, hängt von deinen bereits erworbenen Rentenansprüchen, deinem Gesundheitszustand, deiner privaten sowie beruflichen Situation ab.


Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Ab 2024 wird die Altersgrenze ab dem Geburtenjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Ausnahmen der Rente mit 67

Einige Altersrenten sind jedoch von dieser Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ausgenommen. Doch auch für diese Altersrenten gelten zukünftig höhere Eintrittsalter.

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Anspruch darauf haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre lang versichert sind.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Die Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Für betroffene Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf 62 Jahre angehoben.

Deine Optionen für die Altersrente

Du kannst deine Altersrente zum Regelalter beziehen, aber auch später oder früher beantragen. Außerdem kannst du sie als Voll- oder Teilrente beziehen. Folgende Optionen hast du beim Bezug deiner Altersrente:

Vorzeitige Rente mit Abschlag

Solltest du beispielsweise 63 Jahre alt sein und möchtest vorzeitig in Rente gehen, kannst du dies tun, wenn du bereits 35 Jahre lang eingezahlt hast. Du giltst dann als langjährig Versicherter. Pro Jahr werden dir dann aber 3,6 Prozent deiner Rente als Abschlag abgezogen.


Diese Kürzung kannst du durch zusätzliche Beitragszahlungen im Vorhinein ganz oder teilweise ausgleichen.


Wie viel du in deinem Fall an zusätzlichen Beiträgen leisten müsstest, kannst du über eine spezielle Auskunft der Rentenversicherung erfahren.

Teilrente

Du hast das Alter für eine vorzeitige Altersrente erreicht, möchtest aber neben der Rente noch teilweise weiterarbeiten? Das kannst du mit der Teilrente tun.


Die Teilrente ist nur ein Teil der dir zustehenden Rente. Als Ausgleich zu der geringeren Rente sind deine Zuverdienstgrenzen höher. Wenn du einen Teilzeitjob hast, werden zudem weitere Rentenbeiträge eingezahlt, wodurch sich deine spätere Altersrente nach Erreichen des Regelalters erhöht.


Wenn du bis zum Erreichen deiner Regelaltersgrenze im Jahr mehr als 6.300 verdienst, mindert sich deine vorgezogene Altersrente auf eine Teilrente.


Bei der Berechnung wird dein Jahresverdienst, der über der Hinzuverdienstgrenze liegt, durch zwölf geteilt. Von dem sich ergebenden Betrag werden 40 Prozent von der vorgezogenen monatlichen Altersrente abgezogen.


Rentner, die eine Regelsaltersrente beziehen, können unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf ihre Rente angerechnet. Die Grenzen gelten nur für Rentner, die eine vorzeitige Rente beziehen und nebenbei arbeiten.

Später in Rente mit Zuschlag

Wenn du schon alt genug bist, um deine reguläre Rente ohne Abschläge zu erhalten, aber weiterhin arbeiten gehst und deine Rente nicht beantragst, erhältst du pro Monat, den du länger als notwendig arbeitest, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent.

Zusätzlich erhöht sich deine spätere Rente durch die Beiträge, die du während deiner fortgesetzten Beschäftigung einzahlst.

Was ist der Vertrauensschutz?

Der Vertrauensschutz ist eine Besonderheit der Altersrente. Er stellt sicher, dass Änderungen in der Gesetzgebung bezüglich der Rente schrittweise erfolgen und es keine rückwirkenden Änderungen gibt.

In bestimmten Fällen können Versicherte deshalb auch weiterhin mit 65 Jahren in die Regelaltersrente gehen.


Die Voraussetzungen sind:

  • Vor 1955 geboren und vor 2007 mit dem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart
  • Vor 1964 geboren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen

Was ist die Grundrente?

Rentner, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, erhalten in der Regel eine Grundrente. Es handelt sich um einen individuellen Zuschlag zur Altersrente, der dafür sorgt, dass Rentner nicht unter das Existenzminimum rutschen.


Gleiches gilt für Personen, die eine lange Zeit Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben und deshalb nicht ausreichend in die Rentenkasse einzahlen konnten.

Wichtige Tipps bezüglich der Altersrente

Grundsätzlich gilt, dass du deine Rente ca. drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragen solltest, damit die Rentenversicherung noch genug Zeit hat, sich um deinen Antrag zu kümmern.


Antragsformulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern, den Stadt- und Gemeindeverwaltungen und natürlich auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.


Solltest du deine Rente später beantragen als drei Monate nach Ablauf des Monats, in dem du die Rentenvoraussetzungen erfüllst, bekommst du deine Rente erst ab dem Antragsmonat.

Fazit zur Altersvorsorge

Die Altersvorsorge in Deutschland erfordert eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren und ein steigendes Renteneintrittsalter, das bis 2031 auf 67 Jahre angehoben wird.


Sonderregelungen gelten für besonders langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen und Bergleute.


Angesichts der demografischen Entwicklung und finanzieller Herausforderungen ist die gesetzliche Rente allein oft nicht ausreichend. Private Vorsorge ist daher unerlässlich.


Ein ETF-Sparplan bietet eine gute Möglichkeit, durch breit gestreute Investitionen eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter zu schaffen.


Kurz gesagt: Ohne private Vorsorge könnte die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen